Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 13 Ca 247/16

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der klägerischen Partei durch die schriftliche fristlose Kündigung der beklagten Partei vom 17.01.2016, zugestellt am 19.01.2016, nicht aufgelöst worden ist.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien zu je 1/2.

  • 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.800,00 € festgesetzt.


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