Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 10 Ca 6961/22

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 826,72 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2022 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist an die Beklagte einen Betrag in Höhe von 1.435,90 € als „Überzahlung“ zurückzuerstatten.

3. Die Widerklage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Streitwert: Urteil 2.262,62 €

6. Kostenstreitwert: 2.330,86 €


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