Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 10 Ca 950/23

Tenor

1. Das Versäumnisurteil vom 28.3.2023 wird aufgehoben.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.386,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.3.2023 zu zahlen.

3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis. Diese Kosten hat der Kläger zu tragen.

5. Streitwert: 2.784,00 €


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen