Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 18 Ca 4857/23

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.500,00 EUR seit dem 01.02.2023 und aus weiteren 1.500,00 EUR seit dem 01.08.2023 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Der Streitwert beträgt 3.000,00 EUR.

4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen