Urteil vom Arbeitsgericht Mönchengladbach - 4 Ca 1865/22

Tenor

  • 1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.05.2028 eine monatliche lebenslange Altersrente in Höhe von 746,30 € zu zahlen.
  • 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 19 % und die Beklagte zu 1) zu 81 %.
  • 4. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 33.844,60 €.
  • 5. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.

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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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