Urteil vom Arbeitsgericht Mönchengladbach - 4 Ca 2384/22

Tenor

  • 1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.08.2026 eine monatliche lebenslange Altersrente in Höhe von 698,36 € zu zahlen.
  • 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 1) zu 80 %.
  • 4. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 31.453,12 €.
  • 5. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.

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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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