Urteil vom Arbeitsgericht Mönchengladbach - 5 Ca 2326/22

Tenor

  • 1.

    Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.09.2025 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 434,40 € brutto zu zahlen.

  • 2.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3.

    Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 33 % und der Beklagten zu 1 zu 67 % auferlegt.

  • 4.

    Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 20.244,80 € festgesetzt.

  • 5.

    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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