Urteil vom Arbeitsgericht Oberhausen - 2 Ca 2024/15

Tenor

1.Das Teilversäumnisurteil vom 07.01.2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis der Beklagten am 07.01.2016 entstanden sind. Diese werden der Beklagten auferlegt.

3.Der Streitwert wird auf 22.000,00 € festgesetzt.


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