Urteil vom Arbeitsgericht Siegen - 4 Ca 825/22

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass dem Kläger aus dem Jahr 2020 ein restlicher Urlaubsanspruch von weiteren 8 Tagen zusteht.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2020 ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 479,72 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2021 zu zahlen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Der Streitwert wird auf 1.473,00 € festgesetzt.

  • 5. Soweit die Berufung nicht von Gesetzes wegen zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.


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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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