Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 44/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf. 12.500,00 EUR festgesetzt.


Tatbestand

1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738

Entscheidungsgründe

39404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen