Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 32/16

Tenor

1.    Die Klage wird abgewiesen.

2.    Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.

3.    Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.    Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 EUR (25.000,00 EUR +

     5.000,00 EUR) festgesetzt.


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