Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 9 TaBV 8/08

Tenor

Der Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 07.12.2007 - 4 BV 104/07 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller eine nicht auf einzelne Betriebsratsmitglieder beschränkte Zugangsmöglichkeit zum Internet einzurichten.

Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird für beide Beteiligte zugelassen.


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