Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Sa 193/17

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 16.12.2016 - Az.: 3 Ca 2003/16 - teilweise abgeändert und zum Zwecke der Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger, beginnend mit dem 01.01.2018, über den Betrag von 1.921,32 EUR brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 101,35 EUR brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 357,84 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 29,82 EUR brutto seit dem 02.07.2015, dem 04.08.2015, dem 02.09.2015, dem 02.10.2015, dem 03.11.2015, dem 02.12.2015, dem 05.01.2016, dem 02.02.2016, dem 02.03.2016, dem 02.04.2016, dem 03.05.2016 und dem 02.06.2016 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 506,75 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 101,35 EUR seit dem 02.07.2016, dem 02.08.2016, dem 02.09.2016, dem 05.10.2016 und dem 02.11.2016 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.317,55 EUR brutto zu zahlen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung der Beklagten und die weitergehende Anschlussberufung des Klägers werden zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
IV. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Soweit der Kläger unterlegen ist, erfolgt keine Zulassung der Revision.

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