Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 SLa 28/25

Tenor

I.  Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts   Oberhausen vom 11.12.2024 - 1 Ca 996/24 - unter Zurückweisung   des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und zur   Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1.  Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei eine    Entschädigung in Höhe von € 3.750,00 nebst Zinsen in Höhe von    fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2024    zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.   Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 75 Prozent und     die Klagepartei zu 25 Prozent.

III.  Die Revision wird nicht zugelassen.


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