Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Ta 245/03

Tenor

2 AZB 54/03

hat die 4. Kammer des Landesarbeitsgericht HAMM

ohne mündliche Verhandlung am 03. September 2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berscheid

beschlossen:

Auf die als sofortige auszudeutende Beschwerde wird der PKH-Bewilligungsbeschluß des Arbeitsgerichts vom 18.02.2003 -4 Ca 3817/02 - dahingehend abgeändert, daß die Klägerin einstweilen ratenfrei bleibt. Im übrigen wird die (sofortige) Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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