Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 1 Ta 769/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.09.2006 - 4 Ca 3514/06 - abgeändert und der Antrag des Klägers auf nachträgliche Zulassung seiner Kündigungsschutzklage vom 31.07.2006 zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.729,00 €


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