Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 11 Sa 1464/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 02.10.2009 – 4 Ca 697/09 abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Weisung des beklagten Landes an den Kläger vom 22.10.2008 unwirksam ist und der Kläger nicht verpflichtet ist, an der flexiblen Arbeitszeit der Generalstaatsanwaltschaft in H1 teilzunehmen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.


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