Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 1 Ta 438/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 24.05.2011 – 5 Ca 270/11 – aufgehoben. Die Sache wird zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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