Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Sa 1034/12

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 22.05.2012 – 2 Ca 321/11 - teilweise abgeändert und im Tenor zu den Ziffern 1) und 2)  insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers in Gestalt der Übertragung von Sonderaufgaben im Bereich Benutzerservice gemäß Benutzerservice-Aufgabenaufteilung, Stand 04.11.2011, rechtsunwirksam ist.

Die Beklagte wird verurteilt,

a) den Kläger als kaufmännischen Mitarbeiter im Bereich des 1st Level Supports gemäß der Benutzerservice-Aufgabenaufteilung, Stand 04.11.2011, zu beschäftigen und

b) an den Kläger 160,00 € brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 18.03.2011 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556575859606162636465666768697071727374757677787980818283848586878889909192

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen