Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Sa 1651/13

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 02.12.2013 – 1 Ca 69/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung entfällt und statt dessen festgestellt wird, dass der Klägerin gegen den Beklagten eine Sozialplanabfindung als Masseverbindlichkeit in Höhe von 3.772,25 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 27.12.2012 zusteht.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.


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