Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 12 Ta 767/16

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 16.12.2016 – 5 Ca 192/98 – wird zurückgewiesen.

Die Schuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auf 12.459,16 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen