Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Ta 613/18

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten vom 5. Dezember 2018 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 20. November 2018 – 5 Ca 1420/16 – zu dem vom Kläger beim Bundesarbeitsarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 4 AZN 44/18 betriebenen Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision betreffend das Verfahren des Landesarbeitsgerichts Hamm – 6 Sa 1034/17 – teilweise abgeändert.

Die vom Kläger insoweit an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden nach der dem Kläger bereits vorliegenden Kostenrechnung antragsgemäß auf insgesamt

2.723,67 EURO

(zweitausendsiebenhundertdreiundzwanzig EURO, Cent wie oben)

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB seit dem 16. Oktober 2018 festgesetzt.

Die Beschwerde des Klägers vom 3. Dezember 2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Wert des Beschwerdegegenstands: 2.723,67 €.


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