Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Sa 539/12

Tenor

  • I Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.04.2012 – 9 Ca 9411/11 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  • 1 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 667,27 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.04.2011 zu zahlen.

  • 2 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 764,84 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.11.2011 zu zahlen.

  • 3 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 72,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.11.2011 zu zahlen.

  • 4 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • II Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen

  • III Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 6 % und die Beklagte zu 94 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 3 % und die Beklagte zu 97 %.

  • IV Die Revision wird für die Beklagte zugelassen, soweit der Klage auf Vergütung von Break-Stunden nebst Zuschlägen für die Monate Januar bis April 2010 stattgegeben worden ist. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.


12345679111314161819202122232425262728293031323334353637394142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919296979899100101102

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen