Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 SaGa 14/12

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 06. September 2012 – 6 Ga 86/12 – teilweise abgeändert:

 

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsantrag im Verfahren Arbeitsgericht Köln 8 Ca 3541/12 als Assistentin/Sekretärin zu beschäftigen.

 

II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

 

III. Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.


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