Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 345/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.02.2013 – 3 Ca 4331/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 14.05.2012 zum 31.07.2012 beendet wurde.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 319,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2012 zu zahlen.

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 386,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2012 zu zahlen.

  • 4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 386,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2012 zu zahlen.

  • 5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 6. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin

              zu 30 %, die Beklagte zu 70 %.


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