Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 429/13

Tenor

  • I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. März 2013 – 6 Ca 2887/12 – abgeändert:

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 291,62 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem27. April 2012 zu zahlen.

  • 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte ab dem Jahre 2012 jeweils zum 30. November verpflichtet ist, an den Kläger ein Rentnerweihnachtsgeld in Höhe eines monatlichen Betriebsrentenbezugs zu zahlen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • III. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 16 17 18 19 20 21 22 23 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen