Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 169/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird – unter Zurückweisung im Übrigen – der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.04.2014 – 8 Ca 510/14 d – teilweise abgeändert:

Der Klägerin wird für die erste Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt mit Wirkung vom 06.02.2014 unter Beiordnung von Rechtsanwalt H -J P , K 15, 5 E , soweit sie den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beklagten zu 2) bis zum 28.02.2014 geltend gemacht hat.

Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen