Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 8 Sa 192/15

Tenor

1.              Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.08.2014 – 20 Ca 9807/12 teilweise wie folgt abgeändert:

1.              Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 561,42 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils € 62,38 brutto ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen,

2.              Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit ab Januar 2013 über den Betrag von unstreitig € 1.148,85 brutto hinaus weitere € 62,38 brutto jeweils monatlich nachschüssig zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2.              Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 50 % und die Beklagte zu 1.) 50%.

3.              Die Revision wird zugelassen.


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