Urteil vom Landgericht Aachen - 6 S 55/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. 01. 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 8 C 429/06 - abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.277,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04. 07. 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.


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