Urteil vom Landgericht Aachen - 7 O 112/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 135.338,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.10.2012 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1.000,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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