Urteil vom Landgericht Aachen - 10 O 338/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Widerruf der Kläger zu den Darlehensverträgen mit den Nummern #####/#### über 156.000,00 €, Nummer #####/#### über 77.000,00 € und Nummer #####/#### über 88.000,00 € wirksam erklärt worden ist und sich die Vertragsverhältnisse in ein Rückgewährschuldverhältnisse umgewandelt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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