Urteil vom Landgericht Aachen - 9 O 346/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 205.049,90€ sowie Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz seit dem 22.03.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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