Urteil vom Landgericht Aachen - 6 S 118/17

Tenor

Auf die Berufung wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 14.09.2017 – 107 C 540/16 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.308,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 2.878,73 € seit dem 01.12.2015 und aus einem Betrag in Höhe von 1.429,67 € seit dem 03.12.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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