Urteil vom Landgericht Arnsberg - 3 S 33/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.12.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Aktenzeichen: 4 C 271/07) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu 1) und zu 2 ) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.082,28 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2007 sowie weitere 119,83 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2007 zu zahlen. Der Beklagte zu 2 ) wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger weitere 541,14 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2007 sowie weitere 59,92 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 65 %, die Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu 30 % und darüber hinaus der Beklagte zu 2 ) zu weiteren 5 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) tragen der Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 1) zu 30 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen der Kläger zu 60 % und der Beklagte zu 2) zu 40 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50

Schadenshöhe

51 52 53 54 55 56

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen