Beschluss vom Landgericht Arnsberg - II-6 Qs-191 Js 1479/10-17/12

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Rechtspflege-

rin - Menden vom 30.01.2012 dahingehend abgeändert, dass die aus der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen um einen Betrag von 113,05 Euro erhöht und auf insgesamt 616,90 Euro festgesetzt werden.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, jedoch wird die Gerichtsgebühr auf 2/3 ermäßigt. Von den notwendigen Auslagen im Beschwerdeverfahren hat die Staatskasse dem Betroffenen 1/3 zu erstatten.

Wert des Beschwerdeverfahrens: 323,68 Euro


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen