Urteil vom Landgericht Arnsberg - 3 S 11/14

Tenor

Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 09.12.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Werl (Az.: 4 C 525/13) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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