Urteil vom Landgericht Bielefeld - 1 O 257/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird bis zum 15.06.2015 auf 8.007,17 EUR und ab dem 16.06.2015 auf 14.873,46 EUR festgesetzt.


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