Urteil vom Landgericht Bielefeld - 6 O 528/15

Tenor

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Bielefeld vom 09.12.2015 (AZ.: 6 O 528/15) wird als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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