Urteil vom Landgericht Bielefeld - 9 O 212/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.161,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2024 Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Stromspeichers A..Home V3 hybrid duo mit 7,5 kWh, Seriennummer XXX, der A..Wallbox pro, 11 kW, Ladekabel Typ 2 und des im Jahr 2023 zusätzlich erworbenen 2,5 kW-Erweiterungsmoduls zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der vorstehend näher bezeichneten Anlagenteile im Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.295,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.08.2024 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Lübeck (10. Zivilkammer) - 10 O 82/24
2. Mai 2025
10 O 82/24 2. Mai 2025

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