Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 144/09

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 29.05.2009 - 118 C 530/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 838,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 101,40 € zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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