Urteil vom Landgericht Bonn - 10 O 100/13

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.228,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 8.473,96 Euro seit dem 24.02.2011 und aus 1.754,74 Euro seit dem 26.03.2011 sowie 15,00 Euro Mahnkosten, 40,00 Inkassokosten und 18,00 Euro Bankrücklastkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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