Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 48/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 05.03.2013 (114 C 171/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 232,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 62 %, die Beklagte zu 38 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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