Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 72/18

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.03.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg (124 C 323/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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