Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 231/19

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.573,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus 25.000,00 € seit dem 25.06.2019 bis zum 25.09.2019 sowie aus 18.573,95 € seit dem 25.09.2019 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen