Beschluss vom Landgericht Detmold - 3 T 147/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller

zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 300,-- € festgesetzt.


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