Urteil vom Landgericht Detmold - 10 S 218/12

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.12.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Gegenstandswert von 2.874,26 €

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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