Urteil vom Landgericht Dortmund - 1 S 185/16

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Berufungsbegehrens das am 08.04.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (Az.: 436 C 5504/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.193,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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