Urteil vom Landgericht Dortmund - 3 O 108/17

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

  • 2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Streitwert von bis zu 30.000 €

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen