Urteil vom Landgericht Dortmund - 18 O 45/23

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, Laden- und Nebenflächen in der Liegenschaft Ort-01, Straße-01/Straße-02, bestehend aus sämtlichen Laden -und Nebenfläche im 1. UG, EG, 1. OG, 2. und 3. und DG, wie in den nachfolgenden Plänen in hell- und mittelgelb markiert, mit einer Gesamtfläche von ca. 6.260 m² zu räumen und geräumt bis spätestens zum 31.12.2023 an die Klägerin herauszugeben :

Bilddarstellungen wurden entfernt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle Schäden zu ersetzen, die dieser aus einer nicht fristgerechten Räumung zum 31.12.2023 der vorbezeichneten Flächen künftig entstehen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.150.000,00 € vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen