Urteil vom Landgericht Duisburg - 13 S 185/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.07.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg - 3 C 3584/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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